Stellungnahme zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats vor, in der dieser mehrere Änderungen fordert.
Der Bundesrat hat im Januar seine Stellungnahme zum Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" abgegeben. Darin fordern die Länder in insgesamt 13 Punkten Änderungen am Gesetzentwurf. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Belege (Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen etc.) nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Hier fordert der Bundesrat eine Verlängerung der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist von einem auf zwei Jahre, was bereits den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen hat. Der kritisiert die Verlängerung, weil das Gesetz ursprünglich darauf abzielte, das Steuerverfahren zu vereinfachen. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist stehe dem aber entgegen, weil es damit für die Steuerzahler immer schwieriger werden würde, zu beurteilen, wann welche Unterlagen entsorgt werden können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV