Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung liegt vor
Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung.
Im Dezember hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen insbesondere EU-rechtliche Risiken bei der Investmentbesteuerung ausgeräumt, einzelne Steuersparmodelle (insbesondere die Umgehung der Dividendenbesteuerung) verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit reduziert werden. In erster Linie sieht der Gesetzentwurf daher vor, ein neues Besteuerungssystem für PublikumsInvestmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher und leichter administrierbar ist. Während Anleger bisher bis zu 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen berücksichtigen müssen, reichen künftig 4 Kennzahlen aus. Das bisherige, semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen