Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers

Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.

Seit 2014 sind die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung eines Privatwagens für Dienstreisen gesetzlich geregelt. Diese Kilometersätze gelten deshalb auch dann unvermindert, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Vollkaskoversicherung hat, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für das Auto des Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Die Zahlung des Versicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber führt auch weiterhin nicht zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss beim Arbeitnehmer.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen