Austausch von Steuerinformationen mit den Niederlanden
Deutschland wird ab 2015 mit den Niederlanden regelmäßig verschiedene steuerrelevante Informationen austauschen, insbesondere soweit es grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten angeht.
Deutschland und die Niederlande haben im Juli eine Vereinbarung über einen besseren Informationsaustausch der Steuerverwaltungen beider Länder geschlossen. Dabei geht es unter anderem um Verrechnungspreiszusagen, Vorabverständigungsvereinbarungen mit Drittstaaten sowie Vorbescheide zu steuerlichen Präferenzsystemen. Die Vereinbarung gilt ab dem Kalenderjahr 2015, sowie im gegenseitigen Einvernehmen auch für Informationen aus früheren Jahren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV