Gesetzentwürfe zum internationalen Austausch von Steuerdaten
Das internationale Abkommen zum Austausch von Informationen über Finanzkonten wird jetzt mit zwei Gesetzen in nationales Recht umgesetzt.
Im Herbst 2014 haben 51 Staaten und Gebiete auf Einladung Deutschlands einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, in dem sie sich zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs nach dem Gemeinsamen Meldestandard der OECD verpflichtet haben. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen, darunter auch die Schweiz und Liechtenstein. Die Bundesregierung hat nun im Juli zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, mit denen das Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten soll dann wie vorgesehen 2017 starten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen