Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Grenzwerte für die Betriebsprüfungs-Größenklassen veröffentlicht, die ab 2016 gelten werden.
Das Bundesfinanzministerium hat die ab 2016 geltenden Grenzwerte für Umsatz und Gewinn bei der für die Häufigkeit der Betriebsprüfung relevanten Einordnung in Größenklassen bekannt gegeben. Im Vergleich zur letzten, seit 2012 gültigen Tabelle wurden die Werte um rund 10 % erhöht, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sogar um bis zu 30 %.
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Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV