2.154 Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung
Die anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige führt zu einem neuen Rekord an Selbstanzeigen. Nicht alle Steuersünder kommen aber ungeschoren davon.
Über die Anzahl der Selbstanzeigen berichten die Finanzverwaltungen der Länder immer wieder. Doch in der Antwort auf eine Anfrage des Bundestags ist nun auch die Information zu finden, was aus den entdeckten Steuersündern geworden ist. Demnach haben die Gerichte im letzten Jahr bundesweit insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verhängt. Im Jahr davor waren es sogar 2.341 Jahre. Außerdem teilt die Regierung mit, dass im Jahr 2013 18.032 aufgrund der Abgabe von Selbstanzeigen begonnene Strafverfahren wieder eingestellt wurden. Unterdessen melden die Finanzbehörden einen neuen Rekordstand an Selbstanzeigen. Hauptsächlich aufgrund der drastischen Verschärfung zum Jahreswechsel gab es in diesem Jahr bereits mehr als 35.000 Selbstanzeigen, davon allein 8.500 in Nordrhein-Westfalen und 7.100 in Baden-Württemberg. Im bisherigen Rekordjahr 2013 gab es im Vergleich "nur" 24.000 Selbstanzeigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV