Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung

Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.

Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Abfindung erforderliche Zusammenballung von Einkünften liegt nicht vor, wenn im Jahr der Zahlung die Einkünfte des Steuerzahlers den entgehenden Arbeitslohn nicht übersteigen. Für das Finanzgericht Nürnberg entfällt die Notwendigkeit dieser Prognoseentscheidung über den voraussichtlichen Arbeitslohn nicht dadurch, dass der Steuerzahler im Jahr der Zahlung tatsächlich keinen Arbeitslohn mehr erzielt, sondern andere Einkünfte hat.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen