Besseres Finanzierungsangebot für Gründer und junge Unternehmen
Die KfW verbessert ihr Förderangebot für Existenzgründer und junge Unternehmen, die nun zwei Jahre länger den Gründerkredit beantragen können.
Zum 1. Dezember 2014 verbessert die KfW ihr Kreditprodukt ERP-Gründerkredit Universell. Ab diesem Termin können Existenzgründer und junge Unternehmen bis zum fünften Jahr ihrer Geschäftstätigkeit den zinsgünstigen Kredit beantragen und damit zwei Jahre länger als bisher. Außerdem können Unternehmer dann bis zu 25 Mio. Euro (bisher maximal 10 Mio. Euro) beantragen, um so beispielsweise größere Investitionen, Übernahmen und Unternehmensnachfolgen zu finanzieren.
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Weitere Informationen-
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- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV