Kontrolle der Künstlersozialabgabe soll verstärkt werden
Mit zusätzlichen Betriebsprüfern und regelmäßigen Betriebsprüfungen soll die Kontrolle der Künstlersozialabgabe ausgeweitet werden.
Das Arbeitsministerium feilt am Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Was sich zunächst nach einem sinnvollen Ziel anhört, bedeutet in der Praxis aber vor allem eine deutliche Ausweitung der Kontrollen bei den Unternehmen. Mit einem Budget von 12 Millionen Euro will das Ministerium rund 250 zusätzliche Betriebsprüfer finanzieren, die zusätzliche Einnahmen von rund 32 Millionen Euro erschließen sollen. Neben anderen Änderungen soll die Rentenversicherung dazu ab 2015 alle Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Immerhin ist eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr vorgesehen, bis zu der Aufträge an Künstler abgabenfrei bleiben sollen.
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Weitere Informationen-
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- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV