Anwendungserlass zur Abgabenordnung neu bekannt gemacht
Das Bundesfinanzministerium hat den neu gefassten Anwendungserlass zur Abgabenordnung bekannt gegeben.
Das Bundesfinanzministerium hat den neu gefassten Anwendungserlass zur Abgabenordnung bekannt gegeben. Neben redaktionellen Änderungen enthält der neue Erlass auch Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes aus dem Frühjahr 2013. Der neue Erlass gilt in allen noch offenen Fällen.
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Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV