Beerdigungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Solange der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht, sind die Kosten für die Beerdigung keine außergewöhnliche Belastung.
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach Ansicht des Finanzgerichts Münster grundsätzlich außergewöhnlich. Sie sind aber in der Regel nicht zwangsläufig, meint das Gericht, und damit mindestens dann nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht. Die Verpflichtung des Erben zur Übernahme der Beerdigungskosten sei nämlich keine persönliche Verpflichtung des Erben, sondern eine Nachlassverbindlichkeit.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet
- Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft
- Wegfall der Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Grundsteuer-Einsprüche ruhen in Niedersachsen