Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit von Steuerdaten-CDs
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.
Mehrfach haben Bundesländer in den letzten Jahren für viel Geld CDs mit Daten vermeintlicher Steuersünder gekauft. Der jüngste Fall ist das Datenpaket, das von Rheinland-Pfalz im Frühjahr gekauft wurde. Ob solche Daten im Strafverfahren verwendet werden dürfen, war schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Jetzt ist beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eine Verfassungsbeschwerde anhängig, über die das Gericht im nächsten Jahr entscheiden wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV