SEPA-Umstellung bei der Finanzverwaltung
Unterüberschrift
Zum 1. Februar 2014 werden die bisher bekannten Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) in der EU vereinheitlicht. Auch der herkömmliche Lastschrifteinzug wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Die Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das SEPA-Lastschriftmandat. Eine Kontinuitätsregelung bestimmt, dass bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden.
Auf dieser Grundlage will die Finanzverwaltung die SEPA-Umstellung ohne zusätzlichen Aufwand für die Steuerzahler realisieren. Alle Steuerzahler, die bisher ihrem Finanzamt eine Einzugermächtigung erteilt haben, werden ab Oktober 2013 sukzessive durch ein Benachrichtigungsschreiben über die Umwidmung im Rahmen der Kontinuitätsregelung informiert. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist aber auch darauf hin, dass künftig mit den SEPA-Lastschriftmandaten auch steuerliche Nebenleistungen und gemahnte Beträge eingezogen würden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV