Internationales Steuerzentrum in Bayern
Um die Steuerprüfung von grenzüberschreitenden Aktivitäten zu verbessern, hat Bayern als erstes Bundesland ein internationales Steuerzentrum gegründet.
Bayern hat ein "internationales Steuerzentrum" gegründet, das vor allem den Informationsaustausch mit anderen Staaten verbessern und mit international besetzten Prüferteams die Steuerprüfung von grenzüberschreitenden Aktivitäten verbessern soll. Entsprechende Vereinbarungen hat Bayern bereits mit Italien und den Niederlanden unterzeichnet, Vereinbarungen mit Kroatien, Tschechien und Ungarn sollen folgen. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis andere Bundesländer nachziehen und ebenfalls entscheiden, solche Zentren einzurichten. Kürzere Verfahrenswege und besser vorbereitete Prüfer bedeuten mehr Rechtssicherheit, aber eben auch genauere Prüfungen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV