Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2013 ist jetzt sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Nach einem guten halben Jahr hat das Drama um das Jahressteuergesetz 2013 ein Ende gefunden. Im Juni haben nämlich Bundestag und Bundesrat den umfangreichen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz zugestimmt, das damit quasi die Funktion des Jahressteuergesetzes 2013 übernimmt. Auf Wunsch der Länder wurden im Vermittlungsverfahren Änderungen vorgenommen, um Steuerschlupflöcher zu schließen. Das neugefasste Gesetz tritt zwar im Grundsatz am 30. Juni 2013 in Kraft, zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings - wie ursprünglich geplant - bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.
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Weitere Informationen-
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- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV