Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Statt sonstiger Einkünfte erzielen Prostituierte jetzt gewerbliche Einkünfte und sind damit zusätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Dass das "älteste Gewerbe der Welt" tatsächlich ein Gewerbe ist, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Damit ändert der Große Senat des Bundesfinanzhofs seine Rechtsprechung, nach der solche Einkünfte bisher als sonstige Einkünfte galten.
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Weitere Informationen-
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- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV