Gnadenfrist für ELSTER-Übermittlung ohne Zertifikat läuft ab
Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Momentan akzeptiert die Finanzverwaltung die Übermittlung der Daten trotzdem noch ohne Authentifizierung. Doch am 31. August 2013 läuft die Gnadenfrist ab, und ELSTER-Daten können nur noch mit Zertifikat übertragen werden. Es bleiben also noch etwas mehr als zwei Monate, falls Sie noch kein Zertifikat beantragt haben oder die authentifizierte Übermittlung bisher aus technischen Gründen nicht durchführen konnten. Wer keinen Verspätungszuschlag wegen einer verspäteten Abgabe riskieren will, sollte sich daher bald um die Umstellung auf authentifizierte Übertragung kümmern. Das dafür notwendige Zertifikat können Sie durch eine kostenlose Registrierung im ElsterOnline-Portal beantragen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen