Doppelte Haushaltsführung von erwachsenen Kindern
Der Bundesfinanzhof hat den gemeinsamen Haushalt eines erwachsenen Kindes mit seinen Eltern als doppelte Haushaltsführung anerkannt.
Wieder einmal schlägt sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Steuerzahler. Diesmal geht es um die doppelte Haushaltsführung von erwachsenen, berufstätigen Kindern, die einen gemeinsamen Haushalt mit den Eltern führen. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass sie auch die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen, unabhängig davon, ob sie sich an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten beteiligen oder nicht. Dient die Wohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte, ist daher nach Meinung der Richter davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensführung noch am Heimatort liegt und somit dort der Haupthausstand geführt wird. Damit sind die Kosten für die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung abziehbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen