Neue Abkommen zum Informationsaustausch
Zwei weitere Länder haben mit der deutschen Finanzverwaltung ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, und mit den USA soll die Zusammenarbeit in Steuerfragen verstärkt werden.
Mit der Überschrift "Netz des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen wird immer engmaschiger" informiert das Bundesfinanzministerium über zwei weitere Abkommen über den internationalen Informationsaustausch. Diesmal betrifft es die Cookinseln und Grenada, die sich verpflichten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Daneben meldet das Ministerium, dass man mit den USA jetzt ein "Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten" paraphiert habe.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV