Ausschluss Alleinerziehender vom Splittingverfahren

Der Bundesfinanzhof hält es für verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen können.

Eine verwitwete Mutter wollte für sich den Splittingtarif in Anspruch nehmen. Der Bundesfinanzhof hat das aber nicht zugelassen. Für ihn bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass der Ausschluss von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens verfassungsgemäß ist. Wenn der Gesetzgeber die verminderte Leistungsfähigkeit von Alleinerziehenden bereits anderweitig berücksichtigt hat, besteht kein Zwang, den aus anderen Gründen gewährten Splittingvorteil auf Alleinerziehende auszudehnen.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen