Umsatzsteuerpflicht einer Abstandszahlung
Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.
Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Auch Abstandszahlungen zwischen Vermieter und Mieter einer Immobilie sind umsatzsteuerfrei. Dagegen hält das Finanzgericht München eine Abstandszahlung für umsatzsteuerpflichtig, die für den Verzicht auf eine gesetzlich oder vertraglich bestehende Rechtsposition gezahlt wird. Im Streitfall ging es um eine Abstandszahlung dafür, dass der Empfänger der Zahlung den Kauf einer Immobilie nicht weiter verfolgt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle