Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Trotz der Gesetzesänderung Ende 2010 hält das Finanzgericht Münster Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer auch weiterhin für steuerfrei.
Wieder einmal hat ein Finanzgericht über die Steuerpflicht von Erstattungszinsen entschieden. Das besondere an den beiden Urteilen des Finanzgerichts Münster ist, dass hier zum ersten Mal ein Finanzgericht ganz klar erklärt, dass die Zuordnung der Einkommensteuer und damit auch der darauf entfallenden Zinsen zum nichtsteuerbaren Bereich Vorrang hat. Damit wäre die mit dem Jahressteuergesetz 2010 eingefügte Regelung, die die Erstattungszinsen zu Kapitaleinkünften erklärt, wirkungslos. Eine weitere Besonderheit des Urteils ist, dass es sich auch auf eine Zeit erstreckt, in der Nachzahlungszinsen noch als Sonderausgaben abziehbar waren. Selbst dann seien Erstattungszinsen steuerfrei, meint das Gericht. Wie nicht anders zu erwarten, muss nun der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren entscheiden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV