Abgeltungszahlungen für ein Wohnrecht als Werbungskosten
Zahlt der Wohnungseigentümer dem Nutzungsberechtigten eines Wohnrechts die Miete für eine andere Wohnung, um die mit dem Wohnrecht belastete Wohnung vermieten zu können, dann sind diese Mietzahlungen als Werbungskosten abzugsfähig.
Das Hessische Finanzgericht hat sich mit den steuerlichen Folgen der Abgeltung eines dinglichen Wohnrechts befasst. Dabei hat das Gericht zwei Konstellationen unterschieden. Wird die mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vom Eigentümer vermietet, der dafür dem Nutzungsberechtigten die Miete für eine andere Wohnung zahlt, sind diese Mietzahlungen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Richter teilen damit die Ansicht des Klägers, dem der Werbungskostenabzug vom Finanzamt verweigert wurde.
Löst der Eigentümer dagegen mit seinen Zahlungen das dingliche Nutzungsrecht ab und verschafft sich dadurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an der Immobilie, sind die Zahlungen im Prinzip auch steuerlich berücksichtigungsfähig, stellen dann aber nachträgliche Anschaffungskosten der Immobilie dar. Das Finanzamt hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt, sodass wieder einmal der Bundesfinanzhof das letzte Wort hat.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen