Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten

Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.

Die gesetzliche Regelung, nach der ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, hält der Bundesfinanzhof weder für lückenhaft, noch verstößt sie seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz. Das gilt unabhängig davon, ob die längere Wartefrist absehbar war oder nicht.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen