Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.
Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und die damit verbundene Datenspeicherung bei der Finanzverwaltung sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Insbesondere sei die Steueridentifikationsnummer mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV