Angaben in der elektronischen Lohnsteuerkarte prüfen
Alle Arbeitnehmer erhalten in diesen Wochen ein Schreiben vom Finanzamt mit ihren Daten für die ab nächstem Jahr gültige elektronsiche Lohnsteuerkarte.
Voraussichtlich zwischen Mitte Oktober und Mitte November erhalten alle Arbeitnehmer ein Schreiben vom Finanzamt mit den gültigen Merkmalen für den Lohnsteuerabzug ab 2012 im neu eingeführten ELStAM-Verfahren. Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dazu können Sie auf der Rückseite des Schreibens die erforderlichen Korrekturen vornehmen und an das Finanzamt senden. Weil die Finanzverwaltung mit erhöhtem Publikumsverkehr in den Finanzämtern rechnet, empfiehlt sie, diese Korrekturen per Post einzureichen. Übrigens müssen jetzt auch Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für 2012 neu gestellt werden. In 2011 war das nicht notwendig, weil die Lohnsteuerkarte 2010 mit darin eingetragenen Freibeträgen weiter gültig war.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen