Doppelte Mietkosten beim gestreckten Familienumzug
Zieht die Familie bei einem beruflich bedingten Umzug erst später nach, sind die doppelten Mietkosten in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Bei einem beruflich bedingten Umzug kann es vorkommen, dass ein Partner schon die Wohnung am neuen Beschäftigungsort nutzt und der Rest der Familie erst einige Wochen oder Monate später folgt. Bei einem solchen gestreckten Umzug nimmt das Finanzamt gerne eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung an und will die doppelten Mietkosten daher nur in der Höhe einer typischen Singlewohnung von maximal 60 m² als Werbungskosten anerkennen.
Dem hat der Bundesfinanzhof jedoch Einhalt geboten: Die doppelten Mietkosten sind in voller Höhe abziehbar, weil sie nicht Kosten einer doppelten Haushaltsführung sondern Umzugskosten sind. Allerdings kann die Miete nur zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietvertrags, als Werbungskosten abgezogen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen