Kündigungsfristen in alten Arbeitsverträgen
Das Bundesarbeitsgericht meint, dass in alten Arbeitsverträgen die vereinbarten Kündigungsfristen durch die heute gültigen Fristen zu ersetzen sind.
In älteren Arbeitsverträgen ist häufig vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann. Das entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist, die bis 1994 gegolten hat. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass an die Stelle der Kündigungsfrist, die aufgrund der damaligen Rechtslage vereinbart wurde, die neuen Kündigungsfristen getreten sind.
Im entschiedenen Fall konnte der beklagte Arbeitgeber die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 5 Monaten zum Monatsende aussprechen, obwohl im Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartal vereinbart worden war. Beachten Sie bei Kündigung die unter Umständen längeren gesetzlichen Kündigungsfristen, damit die Kündigung fristgerecht erfolgt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen