Vermögenssicherung ist eine Gratwanderung
Die Sicherung des notwenigen Vermögens für das Unternehmen ist eine Gratwanderung zwischen zu viel und zu wenig.
Behörden bereiten Existenzgründern oft nur Ärger, Hilfe und Unterstützung kann der Betriebsinhaber kaum erwarten. Umweltauflagen, z.B. nach der TA Luft, können kostspielige Investitionen auslösen. Diese führen zu höheren Kosten, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken.
Für Ihren geschäftlichen Erfolg ist auch das Verhalten Ihrer Konkurrenten von Bedeutung. Werden Ihre Preise gnadenlos unterboten, so können Sie keinen Gewinn erwirtschaften. Die Konkurrenten können weiteren Druck durch Wettbewerbs- oder Urheberrechtsprozesse ausüben.
Außerdem ist das Verhältnis zu den Banken wichtig. Je mehr Informationen über Ihren Betrieb dort vorliegen, um so einfacher haben Sie es bei Kreditverhandlungen. Die Bank ist in erster Linie daran interessiert, das ausgeliehene Geld zurückzuerhalten.
Der Versicherungsschutz hat eine Bedeutung für die Abdeckung Ihrer betrieblichen Risiken. Sie sollten nur soviel Versicherungsschutz haben, wie Sie unbedingt benötigen. Jedes Mehr an Versicherungsschutz erhöht nur die Kosten. Wichtig sind eine Betriebsunterbrechungs-, eine Betriebshaftpflicht oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Betriebsinhaber.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle