Unrichtige Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers

Eine unrichtige Rechtsformangabe in der Rechnung kann den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug kosten.

Wie wichtig exakte und korrekte Rechnungsangaben im Umsatzsteuerrecht sind, zeigt wieder einmal ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg: Die fehlerhafte Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers in Verbindung mit einer verkürzten Namensangabe, die eine Verwechselung mit der unter derselben Anschrift ansässigen Schwester-GmbH nicht ausschließen, führt auch dann zum Verlust des Vorsteuerabzugs, wenn der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer korrekt abgeführt hat.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen