Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige
In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.
Am 15. April hat der Bundesrat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das damit schon bald in Kraft treten kann. Das Gesetz enthält in erster Linie Verschärfungen bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige: Strafbefreiung gibt es nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Außerdem ist ab einem Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 % fällig. Mehr zu diesem Gesetz lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
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Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV