Neue Sachbezugswerte ab 2002
Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gelten ab dem 1. Januar 2002 neue Sachbezugswerte.
Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für 2002 beschlossen. Die Sachbezugsverordnung (SachBezV) sieht folgende monatliche Sachbezugswerte vor:
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
Unterkunft | 185,65 € | 164,00 € |
Wohnung | entfällt ab 2002, Grundlage ist die ortsübliche Miete | |
Verpflegung | 192,60 € | 192,60 € |
Frühstück | 42,10 € | 42,10 € |
Mittagessen | 75,25 € | 75,25 € |
Abendessen | 75,25 € | 75,25 € |
Mahlzeiten die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert bewerten. Dasselbe gilt für die Mahlzeiten, die zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgegeben werden. Der amtliche Sachbezugswert beträgt also im Kalenderjahr 2002
-
für ein Mittag- oder Abendessen 2,51 €
-
für ein Frühstück 1,4 €
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