Unterschiedliche Behandlung von Kinderzuschüssen zur Rente
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kindergeld auswirkt, der andere aber nicht, hält das Finanzgericht Düsseldorf eine ungleiche Besteuerung für gerechtfertigt.
Während Kinderzuschüsse zu einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk der vollen Besteuerung unterliegen, sind die Kinderzuschüsse zu einer Rente aus gesetzlichen Rentenversicherungen steuerfreie Einnahmen. Diese Ungleichbehandlung verstößt nach Ansicht des Finanzgerichts Düssledorf nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, denn dafür gebe es einen triftigen Grund: Wer Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Letztlich ist damit ein Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwar steuerfrei, führt aber gleichzeitig zur Kürzung des Kindergelds. Der Kinderzuschuss aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung dagegen ist zwar steuerpflichtig, wirkt sich aber auch nicht auf das Kindergelt aus.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen