Steuerabkommen mit der Schweiz
Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht Einigkeit über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das dem deutschen Fiskus umfangreichere Auskunftsrechte einräumt.
Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Nach diesem Abkommen will die Schweiz zukünftig Amtshilfe nach dem OECD-Standard leisten. Damit gibt die Schweiz die Unterscheidung zwischen der in der Schweiz weitgehend straffreien Steuerhinterziehung und dem Steuerbetrug auf. Noch ist das Abkommen nicht in trockenen Tüchern, doch es besteht bereits Einigkeit auf Regierungsebene. Erst wenn das Abkommen von beiden Ländern verabschiedet wurde, sollen aber weitere Details bekannt gegeben werden. Altfälle werden von dem Abkommen Berichten zufolge jedoch nicht erfasst.
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Weitere Informationen-
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- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV