Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
Der Steuerberaterverband versucht noch, eine Abmilderung der Fristverkürzung bei den Zusammenfassenden Meldungen zu erreichen.
Ende Januar hat der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" beraten. Bis Ende März könnte das Gesetzgebungsverfahren dann komplett abgeschlossen sein. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, unter anderem bei der Umsatzsteuer. Während die anderen Änderungen sofort nach der Verkündung oder sogar rückwirkend in Kraft treten, sollen die umsatzsteuerlichen Änderungen erst zum 1. Juli 2010 in Kraft treten. Der Deutsche Steuerberaterverband versucht hier noch eine Änderung bei den Zusammenfassenden Meldungen zu erreichen: Laut Gesetzentwurf sollen diese zukünftig spätestens am 25. des Folgemonats abgegeben werden. Damit verkürzt der Gesetzgeber die von der EU gesetzte Frist von einem Monat unnötig um weitere fünf Tage.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle