Klage gegen niedrigere Altersgrenze vorerst gescheitert
Das Finanzgericht München hält die Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahren auch ohne erweiterte Übergangsregelung für rechtmäßig.
Ein Vater scheiterte vor dem Finanzgericht München mit dem Versuch, die Absenkung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug von 27 auf 25 Jahre anzugreifen. Weder haben die Richter Bedenken dagegen, dass die Übergangsregelung nur die Geburtsjahrgänge 1980 - 1982 erfasst, 1983 jedoch nicht mehr, noch sehen sie Anlass für einen Vertrauensschutz, weil der Sohn im Vertrauen auf die 27-Jahres-Grenze ein Doppelstudium begonnen hatte. Jetzt muss der Bundesfinanzhof über die Frage entscheiden, bei dem nun die Revision gegen das Urteil anhängig ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet
- Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft
- Wegfall der Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Grundsteuer-Einsprüche ruhen in Niedersachsen