Bund übernimmt die Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer
Mit dem Inkrafttreten der Reform der Kfz-Steuer am 1. Juli ist auch die Verwaltungshoheit über die Steuer von den Ländern auf den Bund übergegangen, dem zukünftig die Einnahmen aus der Steuer zufließen.
Mit dem 1. Juli hat der Bund die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer übernommen. Am gleichen Tag ist auch die Reform der Kfz-Steuer in Kraft getreten, die für Neuwagen eine Besteuerung in Abhängigkeit vom Kohlendioxid-Ausstoß vorsieht. An der Verwaltungspraxis ändert sich durch die Umstellung nichts - die bisherigen Verwaltungsanweisungen behalten ihre Gültigkeit.
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Weitere Informationen-
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- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV