Gewerblicher Grundstückshandel unterhalb der Drei-Objekt-Grenze
Dass trotz Unterschreitens der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann, ist nichts Neues. Der Bundesfinanzhof legt nun Kriterien für den Fall der Bebauung eines Grundstücks fest.
Auch wenn die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird, kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen. Das hat der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden und nun ergänzt: Bei der Bebauung freier Grundstücke wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der unbedingte Entschluss zum Verkauf spätestens beim Abschluss der Bauverträge gefasst worden ist. Eine langfristige Vermietung der gewerblich genutzten Räume spricht jedenfalls nicht gegen die Verkaufsabsicht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen