Wechsel des Familienwohnsitzes bei doppelter Haushaltsführung
Der Tausch von Familienwohnsitz und Beschäftigungsort bei beiderseits berufstätigen Ehegatten hat keine Auswirkung auf die doppelte Haushaltsführung.
Verlegen die beiderseits berufstätigen Ehegatten nur den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten und behalten die bisherige Familienwohnung als Erwerbswohnung bei, bleibt auch eine doppelte Haushaltsführung weiter bestehen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Auf den Grund des Wechsels kommt es nicht an.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen