Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Der erste Entwurf für das zweite große Steueränderungsgesetz in 2014 liegt jetzt vor.
Strafverteidungskosten können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Tat eindeutig der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.
Eine fehlende Eingabe bei der elektronischen Steuererklärung wertet der Bundesfinanzhof als grobes Verschulden des Steuerzahlers, womit eine nachträgliche Korrektur des Steuerbescheids nicht möglich ist.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Für den Herbst hat die Bundesregierung noch ein weiteres Steueränderungsgesetz geplant, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.
Prozesskosten im Ausland sind in Altfällen wie inländische Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan veranlasst.
Die neueste Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der vorigen Schätzung.

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