Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Aufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden.
Von den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss.
An der Verfassungskonformität der betragsmäßigen Höchstgrenze für die Verlustverrechnung von Termingeschäften bestehen ernsthafte Zweifel.
Lässt sich im Nachgang nicht mehr nachweisen, dass die Kapitalertragsteuer bei einem Cum/Ex-Geschäft tatsächlich einbehalten wurde, kann das Finanzamt nachträglich zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.
Der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler.
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung von Leibrenten nicht zur Entscheidung angenommen.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Zinsen, die ein Verfahrensgegner in einem juristischen Verfahren zu zahlen hat, gehören in der Regel zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind kein steuerfreier Schadensersatz.
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