Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 mit Änderungen für alle Steuerzahler liegt vor.
Zur Steuerpflicht von Tagesmüttern ab 2009 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun eine Einigung erzielt.
Mit einem vorher eingeholten amtsärztlichen Attest sind auch Allergiebettzeug und -matratzen als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Ein Auslandsstudium des Kindes berechtigt auch dann nicht zu einem höheren Freibetrag, wenn die Ausbildung im Inland gar nicht angeboten wird.
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.
Krankenversicherungsbeiträge müssen spätestens ab 2010 in angemessener Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr als Scheidungskosten zum Steuerabzug zu.
Das Bundessozialgericht hält die Stichtagsregelung beim Elterngeld - das Elterngeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren wurde - für verfassungsgemäß.
Wird die kindergeldschädliche Einkunftsgrenze nur wegen der gekürzten Pendlerpauschale überschritten, so muss der Bescheid bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig ergehen.
Der Bundesfinanzhof hat eine Reihe von Ausgaben genannt, die nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes mindern.

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