Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Für die Zukunft sind Verfahrenskosten aus Zivil- und anderen Prozessen zwar nicht mehr abziehbar, bis einschließlich 2012 bleibt die Abziehbarkeit aber weiter umstritten.
Neben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten beim Steuertarif verfügt hat, hat der Bundestag bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Die Eltern von Zwillingen können gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, weil jeder Elternteil für jeweils eines der beiden Zwillingskinder Elterngeld beantragen kann.
Auch wenn Kinderbetreuungskosten für die steuerliche Berücksichtigung eigentlich unbar zu zahlen sind, lässt das Finanzgericht Niedersachsen eine Ausnahme für Minijobs zu.
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Nur Kosten für medizinisch notwendige kosmetische Operationen sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Dass nicht existenznotwendige Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar sind, ist kein Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip.
Kosten für die Heimunterbringung eines Angehörigen sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, allerdings nach anderen Regeln, wenn die Unterbringung krankheits- statt altersbedingt erfolgt.
Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.

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