Personal, Arbeit und Soziales

Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 enthalten insbesondere Vereinfachungen im Reisekostenrecht.
Außer dem neuen Reisekostenrecht umfassen die Lohnsteuerrichtlinien 2008 noch eine Reihe weiterer Änderungen.
Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.
Gibt eine Bank die Vermittlungsprovision für einen Versicherungsvertrag an ihre Mitarbeiter weiter, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Gegenüber 2007 hat sich nur der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft in den neuen Bundesländern verändert.
Die Bewertung vor allem hochpreisiger Sachbezüge führt immer wieder zu Streit mit der Finanzverwaltung. Diese verweigert momentan die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung.
Der Bundesrat hat die Lohnsteuerrichtlinien 2008 verabschiedet, die in erster Linie Änderungen beim Reisekostenrecht bringen.
Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.
Die Jahresentgeltgrenzen für 2008 der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung liegen jetzt vor.
Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können Arbeitslohn sein.

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