Personal, Arbeit und Soziales
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Lohnsteuerliche Zweifelsfragen beantwortet das Finanzamt Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit einer gebührenfreien und verbindlichen Anrufungsauskunft.
Das Guthaben auf einem Zeitwertkonto kann steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, denn erst die spätere Auszahlung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Mit jedem Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst.
Die Sachbezugswerte für freie oder vergünstigte Mahlzeiten und Unterkunft werden jedes Jahr an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV