Personal, Arbeit und Soziales
Arbeitnehmer können nicht ihren Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen, sondern müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, um die Pauschale zu erhalten.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 4 %, wobei der Anstieg im Osten wieder höher ausfällt als im Westen.
Erneut macht sich die bis vor kurzem hohe Inflation in einem deutlichen Anstieg der Sachbezugswerte bemerkbar.
Ab 2023 fällt die eTIN weg, weshalb das Bundesfinanzministerium Hinweise zur Ermittlung der Steueridentifikationsnummer eines Arbeitnehmers für die Lohnsteuerbescheinigung gibt.
Als Grundlohn für die Berechnung steuerfreier Zuschläge ist nicht der im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum tatsächlich gezahlte, sondern der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn maßgeblich.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.
Die Rücklagen sind ausreichend hoch, um auch 2024 den reduzierten Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % fortzuführen.
Sofern klar ist, dass die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wurde und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine ungenaue Dokumentation der Arbeitszeit nicht schädlich für die Steuerfreiheit der Zuschläge.
Die höheren Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation führen zu deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024.
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