Das Jahressteuergesetz 2024 ist da – und mit ihm viele spannende Neuerungen, die nicht nur technische Details betreffen, sondern Ihnen und Ihrem Unternehmen echte Möglichkeiten bieten, steuerlich cleverer zu agieren und langfristig besser aufgestellt zu sein. Vielleicht fragen Sie sich: „Wie genau betreffen mich diese Änderungen?“ Keine Sorge, wir gehen das gemeinsam durch. Denn hinter den Gesetzesänderungen steckt eine Chance, die Steuerlast zu optimieren, aber auch Vertrauen und Stabilität für die Zukunft aufzubauen – für Sie persönlich und für Ihre beruflichen Ziele.

Steuern sind nicht nur Zahlen und Paragrafen. Sie sind ein Spiegel der Entwicklungen in unserer Gesellschaft. Nachhaltigkeit, Familie, Bildung, Innovation – all diese Werte finden sich auch im Steuerrecht wieder. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt genau hier neue Möglichkeiten. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die Höhepunkte werfen und schauen, wie Sie davon profitieren können.

Einkommensteuer: Weniger Belastung, mehr Gestaltungsspielraum

Kleine Photovoltaikanlagen – Nachhaltigkeit zahlt sich aus

Nachhaltigkeit wird belohnt. Ab 2025 können Sie mit einer einheitlichen Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen planen. Die neue Regelung ermöglicht es, Anlagen bis zu einer Bruttoleistung von 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei zu betreiben – egal, ob Sie ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus besitzen. Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern auch für Ihr Portemonnaie. Wenn Sie also schon länger über eine Solaranlage nachdenken, ist jetzt der richtige Moment, um aktiv zu werden.

Sanierungserträge – Klare Lösungen in schwierigen Zeiten

Manchmal braucht es einen Neustart. Unternehmen, die sich in finanziellen Engpässen befinden, können durch die Steuerbefreiung von Sanierungserträgen steuerlich entlastet werden. Diese Neuerung bringt Klarheit: Auch bei einer Restschuldbefreiung können Sie gewinnmindernde Steuerwahlrechte in Anspruch nehmen. Das gibt Ihnen und Ihren Partnern Sicherheit, wenn es um die finanzielle Gesundung Ihres Unternehmens geht.

Buchwertübertragungen – Flexibilität für den Mittelstand

Gerade für mittelständische Unternehmen wird es einfacher, wenn Wirtschaftsgüter zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften übertragen werden. Diese Vorgänge bleiben steuerneutral, sodass Sie Ihre Unternehmensstruktur flexibel anpassen können, ohne ungewollte Steuern auszulösen. Zusätzlich wird die E-Bilanz ab 2025 um wichtige Datensätze erweitert, was die Kommunikation mit den Finanzbehörden transparenter und effizienter macht. Klingt technisch, aber es kann Ihnen im Alltag Zeit und Nerven sparen.

Lohn- und Sonderausgaben: Familien und Vorsorge im Fokus

Kinderbetreuungskosten – Mehr Unterstützung für Familien

Für Eltern gibt es eine willkommene Erleichterung: Ab 2025 können Sie 80 % Ihrer Kinderbetreuungskosten – bis zu 4.800 EUR pro Kind – steuerlich absetzen. Das bedeutet mehr finanzielle Freiheit und weniger Stress, um Arbeit und Familie zu vereinbaren. Denn wer für seine Kinder da sein möchte, sollte dabei nicht durch unnötige Kosten belastet werden.

Vorsorgeaufwendungen – Flexibilität für Ihre Zukunft

Ihre Vorsorge soll sicher sein, auch wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind. Ab sofort können Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen auch dann steuerlich absetzen, wenn diese mit steuerfreien Einkünften wie Renten oder freiberuflichen Tätigkeiten im EU-Ausland in Zusammenhang stehen. Das stärkt Ihre finanzielle Basis – egal, wo Sie arbeiten oder wie Sie Ihren Ruhestand gestalten möchten.

Kapitalerträge – Verluste fair verrechnen

Sie investieren klug und gehen auch mal Risiken ein? Gute Nachricht: Verluste aus Termingeschäften und andere negative Kapitalerträge können künftig wieder einfacher verrechnet werden. Das macht Ihre Anlageentscheidungen transparenter und gibt Ihnen mehr Spielraum bei der Steuerplanung.

Körperschaftsteuer und Umwandlungssteuer: Mehr Sicherheit für Ihre Unternehmensstrategie

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Neuerungen, die komplexe Unternehmensstrukturen rechtlich absichern. Bei Umwandlungen (z. B. Verschmelzungen oder Spaltungen) und Einlagen können Unternehmen nun klarere steuerliche Rahmenbedingungen erwarten. Insbesondere die neuen Regelungen zur steuerlichen Schlussbilanz sorgen dafür, dass Vermögensübertragungen innerhalb von Unternehmensgruppen transparenter und steuerneutral ablaufen. Auch bei mittelbaren Übertragungen wird das Risiko von Steuerverzerrungen minimiert.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Rechtssicherheit: Sie können Umstrukturierungen vornehmen, ohne unvorhersehbare steuerliche Belastungen befürchten zu müssen.
  • Planungssicherheit: Klare Vorgaben erleichtern Ihnen die langfristige Planung Ihrer Unternehmensstrategie.
  • Flexibilität: Optimieren Sie Ihre Unternehmensstruktur gezielt, ohne hohe Steuerlasten auszulösen.

Mit diesen Änderungen wird es einfacher, Ihre Unternehmensziele effizient und steuerlich vorteilhaft umzusetzen.

Umsatzsteuer: Vereinfachungen, die direkt bei Ihnen ankommen

Kleinunternehmerregelung – Mehr Flexibilität für kleine Betriebe

Das Herzstück der Umsatzsteuerreform: Die Kleinunternehmerregelung wird ab 2025 deutlich attraktiver. Mit höheren Umsatzgrenzen – bis zu 100.000 EUR im laufenden Jahr – können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, ohne sich mit der Umsatzsteuer auseinandersetzen zu müssen. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Zudem können auch Unternehmer aus anderen EU-Ländern die Regelung nutzen. Mehr Flexibilität bedeutet, dass Sie sich stärker auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Kunden.

Bildungsleistungen – Wissen bleibt steuerfrei

Bildung ist ein Schlüssel für die Zukunft, und das spiegelt sich im Steuerrecht wider. Leistungen von Schulen, Universitäten und privaten Bildungseinrichtungen bleiben umsatzsteuerfrei. Das macht es Ihnen leichter, in Ihre Weiterbildung zu investieren oder selbst Bildungsangebote zu schaffen.

Erbschaft- und Grunderwerbsteuer: Mehr Luft bei wichtigen Entscheidungen

Erbfallkostenpauschbetrag – Mehr Spielraum für Erben

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug. Die Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags auf 15.000 EUR ab 2024 soll zumindest die finanzielle Belastung mindern. Damit können Erben einfacher Nachlasskosten decken, ohne dabei unnötig in die Steuerpflicht zu geraten.

Wohnimmobilien – Stundung für mehr Sicherheit

Für viele Familien ist die geerbte Immobilie ein emotionales Erbe. Die neue Stundungsregelung ermöglicht es, die Erbschaftssteuer über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu strecken – zinslos. Das gibt Ihnen die Zeit, die Sie brauchen, um eine tragfähige Entscheidung über den Erhalt oder die Vermietung des Objekts zu treffen.

Abgabenordnung: Digitalisierung für mehr Effizienz

Direktauszahlungsmechanismus – Hilfe, wenn Sie sie brauchen

Ob Pandemien oder Naturkatastrophen – manchmal muss es schnell gehen. Mit dem neuen Direktauszahlungsmechanismus können öffentliche Leistungen künftig unkompliziert und sicher direkt auf Ihr Konto ausgezahlt werden. Das gibt Ihnen im Ernstfall die finanzielle Sicherheit, die Sie benötigen.

Kommunikation mit der Finanzverwaltung – Einfacher, schneller, digitaler

Die Digitalisierung schreitet voran: Ab jetzt läuft die Kommunikation mit der Finanzverwaltung für Anwälte und Steuerberater vollständig über ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle. Das sorgt für einen klaren und effizienten Austausch, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.

Ihre Steuerfragen in besten Händen – Über die SK Schümann & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Änderungen, die Ihnen neue Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation bieten. Ob es um die Nutzung steuerlicher Vorteile bei Photovoltaikanlagen, die Vereinfachung von Unternehmensstrukturen oder die Entlastung von Kinderbetreuungskosten geht – die neuen Regelungen können Ihnen helfen, finanzielle Spielräume zu erweitern und Ihre Steuerlast zu reduzieren. Wichtig ist, diese Chancen gezielt zu nutzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Unsere Steuerkanzlei in Lüneburg steht Ihnen dabei zur Seite. Wir verstehen uns nicht nur als Ansprechpartner für Ihre Steuererklärung, sondern als strategische Partner, die gemeinsam mit Ihnen die besten Lösungen erarbeiten.

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024 oder zu anderen steuerlichen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an – gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Belange.