Bilanzen & Abschlüsse
Der Jahresabschluss ist nicht nur für Sie der wirtschaftliche Abschluss eines Jahres. Er fungiert auch als Grundpfeiler für die Steuererklärung. Noch wichtiger, mit dem Jahresabschluss präsentieren Sie sich auch nach außen. Wenn Sie einen positiven Jahresabschluss vorweisen können, dann punkten Sie damit bei potentiellen Investoren, bei Banken und Geschäftspartnern. Auch vor Kunden und natürlich auch vor der Konkurrenz können Sie sich durch einen positiven Jahresabschluss hervorheben.
Natürlich können Sie Ihren Jahresabschluss selbst machen. Sie sollten jedoch nicht vergessen, dass Sie dann auch voll dafür verantwortlich und haftbar sind. In den meisten Fällen wird daher der Jahresabschluss in kompetente Hände übergeben. Eine Steuerkanzlei und ein Steuerberater sind für oder besser gesagt gegen eventuelle Fehler und daraus resultierende finanzielle Nachteile versichert. Das bedeutet: Geben Sie den Jahresabschluss in die Hände eines Experten ab, so liegt die Verantwortung dafür im Anschluss auch beim Profi. Für die Zahlen natürlich ist dieser nicht verantwortlich. Ob Sie gut oder schlecht gewirtschaftet haben, diese Verantwortung bleibt immer noch bei Ihnen.
Was sagt der Jahresabschluss aus?
Mit dem Jahresabschluss wird ein sogenannter Schluss-Strich unter das wirtschaftliche Jahr gezogen. Die Zahlen, Daten und Fakten kommen auf den Tisch und sind nun schwarz auf weiß nachzulesen. Der Jahresabschluss liefert Ihnen einen knackigen nachweis über das vergangene Jahr und sagt aus, wie gut oder wie schlecht sie gewirtschaftet haben. Der Jahresabschluss wird je nach Größe des Betriebs mittels einer simplen Einnahmen-Überschussrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzen erstellt.
Der Steuerberater erarbeitet diese aus der gesamten Finanzbuchhaltung, welche er im Laufe des Jahres für Sie und Ihren Betrieb erstellt hat.
Wofür werden Jahresabschlüsse benötigt?
Vor allem benötigen Sie den Jahresabschluss für das Finanzamt. Doch es gibt auch andere Bereiche, in welchen Sie einen positiven Jahresabschluss benötigen. Möchten Sie zum Beispiel bei der Bank um einen Kredit ansuchen, da eine größere betriebliche Investition ansteht, so ist ein positiver Jahresabschluss immer von Vorteil. Viele Banken wollen auch einen Jahresabschluss sehen, bevor sie einen Kreditantrag bearbeiten.
Auch wenn Sie auf der Suche nach Investoren sind, dann sollten Sie einen Jahresabschluss vorweisen können. Nur so kann von den potentiellen Investoren eine exakte Firmenbewertung vorgenommen werden. Natürlich will ein Investor über die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs bescheid wissen. Genau diese lässt sich anhand eines Jahresabschlusses perfekt ablesen.
Kann der Jahresabschluss eine Tendenz anzeigen?
Natürlich können Sie anhand eines Jahresabschlusses auch eine gewisse wirtschaftliche Tendenz ablesen. Dies ist für sämtliche Bereich wichtig, in welchen Sie Ihren Betrieb so positiv als möglich präsentieren möchten oder müssen. Anhand des Jahresabschlusses können Sie auch innerbetriebliche Maßnahmen ergreifen. Hinterfragen Sie, warum sich die Geschäfte in die eine oder auch in die andere Richtung entwickelt haben.
Ihr Steuerberater erstellt Ihnen für diese Zwecke auch spezielle Bilanzen. Die E-Bilanz oder Steuerbilanz benötigen Sie zur Vorlage beim Finanzamt und ist für alle Betriebe obligatorisch. Doch auch Sonderbilanzen für Banken oder Zwischenbilanzen für Investoren oder Geschäftspartner werden von Ihrem Steuerberater ausgearbeitet. Weiter können Sie sich von Ihrem Steuerberater auch Ergänzungsbilanzen, Spaltungs-Bilanzen, Auseinandersetzungs-Bilanzen, Verschmelzungsbilanzen und Liquidationsbilanzen erstellen lassen. Jahresabschlüsse und Bilanzen aller Art sind für die Zukunft und die wirtschaftliche Richtung Ihres Betriebs unerlässlich. Nur so können Sie sehen, wo es Schwachstellen gibt und welche Bereiche den größten Umsatz und Gewinn erbringen.
Jahresabschluss / Steuererklärung
- Erstellung von Handels- und/oder Steuerbilanzen
- Erstellung von Bilanzberichten mit/ohne Plausibilitätsbeurteilungen
- Vornahme der Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung von Gewinnermittlungen
- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
- Erstellung sämtlicher Steueranmeldungen
- Erstellung von Ermäßigungsanträgen
Leistungen zur Unternehmensführung
- Interne Vergleichsrechnungen (Mehrjahresanalyse)
- Externer Branchenvergleich
- Erfolgs- und Finanzanalyse
- Erfolgs- und Finanzplanung (Prognose)
- Unternehmensreport
- Managementberatung
- Mithilfe bei der Personalsuche
Prüfungswesen
- Prüfung von externen Finanzbuchhaltungen
- Prüfung von externen Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen
- Prüfung von Bilanzen und Gewinnermittlungen
- Prüfung von Bilanzberichten / Anhang / Lagebericht
- Prüfung von Kalkulationsgrundlagen
Vertretung vor Behörden
- Begleitung von Außen- und Betriebsprüfungen sämtlicher Steuerarten
- Begleitung von Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger
- Besprechungen mit dem Finanzamt, den Kommunen und den SV-Trägern
- Stundungs-, Anpassungs- und Erlassanträge
- Sonstige Korrespondenz mit den Behörden
- Außergerichtlicher Einspruch / Widerspruch
- Begleitung von Klagen vor dem Finanzgericht / Bundesfinanzhof
Karriere bei SK Schümann & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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