Der Zinssatz von 6 % pro Jahr, der bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen gilt, steht erneut auf dem Prüfstand. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Verfahren (Az. VIII R 9/23) das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, um zu klären, ob dieser Zinssatz für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 15. April 2021 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Betroffene Steuerzahler sollten die Entwicklungen genau beobachten – und aktiv werden.

Warum wird der Zinssatz angezweifelt?

Ein aktueller Fall verdeutlicht die Problematik: Ein Steuerzahler sollte Zinsen in Höhe von über 12.500 Euro zahlen, basierend auf dem Zinssatz von 6 % pro Jahr. Diese Zinsen dürfen Finanzämter erheben, wenn ein Steuerbescheid bis zur Klärung eines Rechtsstreits ausgesetzt wird. Der betroffene Steuerzahler argumentierte jedoch, dass der Zinssatz unverhältnismäßig hoch sei.

Bereits 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen von 6 % nicht mehr zeitgemäß ist und ihn auf 1,8 % gesenkt. Für Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen gilt jedoch weiterhin der alte Zinssatz – ein Umstand, der jetzt ebenfalls zur Debatte steht.

Was bedeutet das für Steuerzahler?

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippen, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben. Die Entscheidung betrifft nicht nur Zinsen für Stundungen und Aussetzungen, sondern auch Zinsen auf hinterzogene Steuern und Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge. Betroffene könnten somit erhebliche Entlastungen erhalten.

Handlungsbedarf: Einspruch einlegen

Steuerzahler, die von einem Zinssatz von 6 % betroffen sind, sollten nicht abwarten, sondern aktiv werden. Besonders für Bescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, kann ein Einspruch mit Verweis auf das laufende Verfahren sinnvoll sein. So bleibt der Bescheid offen, und das Finanzamt kann nach einem positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anpassungen vornehmen. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

1. Einspruch einlegen:

Widersprechen Sie dem Bescheid schriftlich und fristgerecht.

2. Ruhen des Verfahrens beantragen:

Bitten Sie das Finanzamt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.

3. Rechtsbeistand hinzuziehen:

Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht kann Sie bei der Formulierung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Zögern Sie nicht, sondern handeln Sie frühzeitig, um von möglichen Änderungen zu profitieren!